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Ratgeber · 6 Minuten Lesezeit

Was kostet ein Architekt? Das Honorar nach HOAI erklärt

Von Dipl.-Ing. Waldemar Neufeld und M. Sc. Thomas Neufeld ·

Die drei Stellschrauben des Honorars

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet das Honorar aus drei Größen: den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Leistungsumfang.

  • Anrechenbare Kosten: im Wesentlichen die Baukosten der Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) nach DIN 276. Die Kosten der technischen Anlagen (Kostengruppe 400) zählen bis zu 25 Prozent der übrigen anrechenbaren Kosten voll, darüber hinaus zur Hälfte.
  • Honorarzone: Sie beschreibt die Planungsanforderungen von I (sehr gering) bis V (sehr hoch). Ein Einfamilienhaus liegt meist in Zone III oder IV.
  • Leistungsumfang: welche der neun Leistungsphasen Sie beauftragen.

Was die Leistungsphasen wert sind

Die HOAI gewichtet die Leistungsphasen bei Gebäuden unterschiedlich. Die größten Anteile entfallen auf die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung – also auf die Arbeit, die sich direkt auf Qualität und Kosten auf der Baustelle auswirkt.

  • LPH 1 Grundlagenermittlung: 2 %
  • LPH 2 Vorplanung: 7 %
  • LPH 3 Entwurfsplanung: 15 %
  • LPH 4 Genehmigungsplanung: 3 %
  • LPH 5 Ausführungsplanung: 25 %
  • LPH 6 Vorbereitung der Vergabe: 10 %
  • LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: 4 %
  • LPH 8 Objektüberwachung (Bauleitung): 32 %
  • LPH 9 Objektbetreuung: 2 %

Seit 2021: Orientierung statt Pflichtsatz

Früher galten verbindliche Mindest- und Höchstsätze. Seit der Reform 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte; Architekt und Bauherr vereinbaren das Honorar frei – vorgeschrieben ist die Textform. Liegt keine solche Vereinbarung vor, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.

Das eröffnet Spielraum, etwa für Pauschal- oder Festpreise. Gerade bei überschaubaren Aufgaben wie einem Bauantrag für eine Halle oder eine Nutzungsänderung nennen wir Unternehmern auf Wunsch vorab einen festen Preis.

Statik und Nachweise: oft der unterschätzte Posten

Zum Architektenhonorar kommen Fachplanungsleistungen: die Tragwerksplanung (Statik) und bauphysikalische Nachweise wie Schall- und Wärmeschutz. Häufig werden dafür zusätzliche Büros beauftragt – mit eigenen Verträgen, eigenen Terminen und Abstimmungsrunden.

Bei Neufeld & Neufeld entstehen Entwurf, Standsicherheitsnachweis, Schallschutz- und Wärmeschutznachweis im selben Büro. Das spart Koordination, vermeidet Planänderungen in späten Phasen und macht die Kosten früher verlässlich.

Nur bis zur Baugenehmigung beauftragen?

Viele Bauherren beauftragen die Leistungsphasen 1 bis 4 – also bis zur Baugenehmigung – und bauen anschließend mit einem Generalunternehmer oder in Eigenregie. Das ist möglich und kann sinnvoll sein. Bedenken Sie aber: Ohne Ausführungsplanung und Bauleitung fehlt Ihnen der unabhängige Blick auf Qualität, Termine und Rechnungen.

Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, welche Leistungen Ihr Projekt wirklich braucht – und was sie kosten.

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?

Für alle Leistungsphasen häufig etwa 10 bis 15 Prozent der anrechenbaren Baukosten, abhängig von Honorarzone und Umfang. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem ersten Gespräch.

Muss ich alle neun Leistungsphasen beauftragen?

Nein. Sie können einzelne Phasen beauftragen, zum Beispiel nur bis zur Baugenehmigung. Wir beraten Sie, welche Kombination zu Ihrem Vorhaben passt.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Ja. Das Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten und findet per Video oder in unserem Büro in Blankenheim statt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Bebauungsplan, Landesbauordnung und die Entscheidung der Bauaufsicht.

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Das Erstgespräch ist kostenlos: 30 Minuten, per Video oder bei uns in Blankenheim. Danach wissen Sie, was auf Ihrem Grundstück möglich ist – und was es kostet.

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Sie sprechen direkt mit Waldemar Neufeld oder Thomas Neufeld – nicht mit einer Vermittlung.

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